Neumann BüroSysteme
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§1. Geltung

1. Für unsere sämtlichen - auch zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, die zwischen uns und dem Besteller im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen entstehen, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Geschäftsbedingungen des Bestellers oder Dritter, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen.

§2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen insbesondere hinsichtlich Preis, Lieferzeit und Liefertermin freibleibend. Die unsere Ware betreffenden Abbildungen, Zeichnungen oder sonstigen Angaben in Katalogen, Prospekten, Verzeichnissen usw. und die darin enthaltenen Daten, z. B. über Leistungsvermögen, Abmessungen, Gewichte, Farbe pp. sind nur annähernd maßgeblich. Bestellungen gelten erst zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als angenommen. Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Alle Vereinbarungen und sonstigen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Abreden zu treffen.

Bestellware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

§3. Lieferung

1. Die angegebenen Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sind zulässig.

2. Für höhere Gewalt oder sonstige störende Ereignisse, die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtung hindern, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung unserer Verpflichtung.
Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme von Lieferungen nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

3. Teillieferungen sind zulässig

4. Im Falle unseres Verzuges kann der Besteller ganz oder teilweise zurücktreten, sofern er eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Für Schadenersatzansprüche haften wir in diesem Falle nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5. Ist die Versendung der Ware vereinbart, so bestimmen wir Versandweg und Versandart, so weit mit dem Besteller nichts anderes vereinbart worden ist.

6. Mit der Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person geht die Sach- und Preisgefahr auf den Besteller über.

§4. Zahlung

1. Unsere Preise verstehen sich ab Auslieferungslager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vom Besteller veranlasste Mehrkosten, insbesondere die Kosten einer vereinbarten Versendung oder Verpackung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vertragsgemäß ganz oder teilweise später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich zwischenzeitlich die Preise unserer Vorlieferanten, die uns entstehenden Kosten oder die von uns zu zahlenden Abgaben, werden Abgaben neu eingeführt oder erhöhen wir die Preise allgemein, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzugleichen, es sei denn, dass der Preis ausdrücklich als Festpreis bestätigt worden ist.

3. Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung, nur ohne Gewähr für Protest und nur zahlungshalber an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

4. Zurückbehaltungsrechte des Bestellers wegen oder Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Bestellers nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§5. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Abnehmer

1a. die Kaufpreisverbindlichkeit für die Vorbehaltsware

1b. alle übrigen bei der Lieferung schon bestehenden Verbindlichkeiten
aus der Geschäftsverbindung mit uns und

1c. alle sonstige Nachlieferungen der Vorbehaltsware entstehenden
Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.

2. Der Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht uns gegenüber in Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

3. Die Forderungen des Bestellers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

4. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir dürfen von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und solange uns keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen diese Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrecht vor, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner benennt,. alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen uns aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Darüber hinaus sind wir auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Besteller, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§6. Gewährleistung

1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen.

2. Mängelansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten.
Beginn der Verjährung ist der Tag der Anlieferung oder Abholung.

3. Nicht mitumfasst von der Verjährung sind Verbrauchs- und Verschleißteile. Für diese haften wir nur bei ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung innerhalb der üblichen Nutzungsdauer.

4. Bei berechtigter Mängelrüge steht es uns frei, das Produkt auszutauschen oder Nachbesserung vorzunehmen. Ein Nacherfüllungs- oder Nachbesserungsanspruch besteht nur am Erfüllungsort.

5. Die Haftung auf Schadenersatz besteht uns gegenüber nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sie ist für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung beschränkt.

§7. Schlussbestimmung

1. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Besteller ist Zehnhausen bei Rennerod. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtliche wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

 

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