Im Vertrag sind alle Verbrauchs- und Verschleißteile wie Toner, Trommeln, Einzugsrollen und Heizungen etc., sowie der jeweilige Einsatz des Technikers bereits enthalten. Ausgenommen sind Bedienfehler, Papier, Heftklammern, Elektronikschäden, Software- und Festplattenfehler.
Die Zählerstandsabrechnung kann monatlich, quartalsmäßig, halbjählich oder jährlich zum 30.11.erfolgen. Somit ist man flexibler mit Verbrauchsspitzen nach oben und unten als bei einer vierteljährlichen oder gar monatlichen Abrechnung.
Rufen Sie uns einfach an unter: Tel. 02241 - 898 4741
oder senden Sie eine E-Mail an: info@neumann-buerosysteme.de